Lieber Gast,
im Zusammenhang mit einer Reservierung möchten wir Sie, auf Ihre Rechte und Pflichten aus dem Gästeaufnahmevertrag informieren.
Gastaufnahmevertrag
Vertragspartner
des Vertrags sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb, dieser kann nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt, zugesagt oder bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer derVertrag abgeschlossen worden ist. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.
Der Gast
ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die Stornierungskosten (siehe Preise) zu tragen.
Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Gast nicht von den Leistungen der u.a. Stornierungskosten.
Der Rücktritt ist kostenfrei, wenn er schriftlich zwei Wochen vor der vereinbarten Anreise erklärt wird.
Als Schutz vor unvorhergesehenen Risiken (z.B. Krankheit) empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Beherbergungsbetrieb
ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den u.g. errechneten Betrag zu zahlen.Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung der Unterkunft, das Gästehaus ist jedoch verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen oder dem Gast Schadenersatz zu leisten. (Ausnahme: höhere Gewalt)
Allgemeines:
Der Zimmerbezug ist ab 14.00 Uhr des Anreisetages möglich, reservierte Zimmer müssen bis 20.00 Uhr bezogen sein.Ist dies nicht geschehen, kann das Gästehaus-Laura über die Zimmer verfügen, sofern nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Rückgabe hat bis spätestens 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Das Gästehaus-Laura hat Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise, eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
Das Gästehaus Laura ist ein Kleinbeherbergungsbetrieb (Betriebe mit weniger als neun Betten) mit eingeschränktem Dienstleistungsangebot.
Das Gästehaus Laura stellt einen Übernachtungsbeleg für die Dauer des Aufenthaltes aus. Die Ausweisung von Mehrwertsteuer auf Rechnung ist aufgrund des Kleinbeherbergungsbetriebs nicht gegeben.
Der Gast/Besteller erkennt mit seiner Buchung diese Geschäftsbedingungen des Gästehaus-Laura an.
Sonstiges:
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Urheberrechte
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